AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von TH Blickwinkel bzw. Thomas Heß Fotografie.

I. Geltung

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Thomas Heß Fotografie durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots von Thomas Heß Fotografie durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.

3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass Thomas Heß Fotografie diese schriftlich anerkennt.

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung und auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Thomas Heß Fotografie, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

II. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von Thomas Heß Fotografie gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

4. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

5. Sind von Thomas Heß Fotografie innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Bildmaterialen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

III. Nutzungsrechte / Persönlichkeitsrechte

1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich ein vorher abgemachtes Nutzungsrecht der Bildmaterialen.

2. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Thomas Heß Fotografie über.

3. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann Thomas Heß Fotografie, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Thomas Heß Fotografie zum Schadensersatz.

4. Die Negative, bearbeiteten bzw. Originaldateien verbleiben bei Thomas Heß Fotografie und dürfen für Eigenwerbung genutzt werden.

5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Thomas Heß Fotografie gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

6. Thomas Heß Fotografie darf Bilder im Rahmen der Eigenwerbung nutzen, wie z.B. Veröffentlichungen auf Webseiten. Auch nach Übergabe der Bild-, und Nutzungsrechte an den Kunden.

IV. Haftung

1. Thomas Heß Fotografie übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

V. Honorare

1. Es gilt das vereinbarte Honorar.

2. Das Honorar ist spätestens binnen zwei Wochen nach Rechnungseingang zu zahlen, soweit keine andere
Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug.

3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind im Honorar enthalten.

4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von Thomas Heß Fotografie.

5. Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.

VI. Vertragsstrafe, Schadensersatz

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von Thomas Heß Fotografie erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,- € pro Einzelfall, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

VII. Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens Thomas Heß Fotografie, sofern die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

VIII. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, so sollen die übrigen Regelungen aufrecht erhalten bleiben.

Die AGB gelten ab dem 01.01.2019